1412/20 ARGE „Erfurter Seen“ – Finanzmittel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit dem Ziel der Entwicklung des Kiesabbaugebietes in der Erfurter Tiefenrinne (im Erfurter Norden) zu einer Seenlandschaft mit einem hohen Wert für Freizeit- und Erholungsnutzung wurde im Jahr 2007 zwischen der Landeshauptstadt Erfurt, der Gemeinde Nöda und der Gemeinde Alperstedt ein öffentlich rechtlicher Vertrag geschlossen. Die Deckung des Finanzbedarfs regelt darin Paragraf 6. Demnach übernimmt die Landeshauptstadt Erfurt 70 Prozent der anfallenden Kosten.

Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. In welcher Höhe wurden durch die Landeshauptstadt Erfurt in den vergangenen zwei Jahren Finanzmittel durch die Umsetzung von Projekten, die auf das Betreiben der ARGE „Erfurter Seen“ zurückgehen, ausgegeben?
  2. Für welche konkreten Einzelprojekte wurden diese Finanzmittel ausgereicht?
  3. In welcher Höhe sind in den kommenden fünf Jahren Finanzmittel für welche Einzelprojekte der ARGE „Erfurter Seen“ geplant?

Antwort des Oberbürgermeisters

Sehr geehrter Herr Mühlmann,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1.  In welcher Höhe wurden durch die Landeshauptstadt Erfurt in den vergangenen zwei Jahren Finanzmittel durch die Umsetzung von Projekten, die auf das Betreiben der ARGE ,Erfurter Seen‘ zurückgehen, ausgegeben?

In den Haushaltsjahren 2018 und 2019 wurden aus den für die Erfurter Seen bestimmten Haushaltsstellen EUR 29.806,68 verausgabt.

2. Für welche konkreten Einzelprojekte wurden diese Finanzmittel ausgereicht?

  • Haushaltsstelle 59100.71800 „Zuschüsse übrige Bereiche (ABM)“Arbeitskosten für Pflege, Instandhaltung, Müllentsorgung bezüglich Grünflächen, Rastplätze, Infotafeln (jährliche Kosten sind abhängig von den wechselnden Gegebenheiten am geförderten Arbeitsmarkt): 2018  – EUR 12.000,75 und 2019 – EUR 7.823,96
  • Haushaltsstelle 59100.51000 „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ Sachkosten für Pflege, Instandhaltung, Müllentsorgung bezüglich Grünflächen, Rastplätze, Infotafeln (Kosten sind anhängig von Förderbedingungen am geförderten Arbeitsmarkt): 2018  – EUR 2.685,60 und 2019  – EUR 4.568,03
  • Haushaltsstelle 59100.63610 „Öffentlichkeitsarbeit“ Internet, Informationstafeln, Fahnen: 2018  – EUR 1.588,11 und 2019  – EUR 1.140,23

3. In welcher Höhe sind in den kommenden fünf Jahren Finanzmittel für welche Einzelprojekte der ARGE ,Erfurter Seen‘ geplant?

Seitens des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung werden im Zuge der Aufstellung des Haushaltes 2021ff. planmäßig die nachfolgend aufgeführten Mittel angemeldet. Die letztendliche Ausgestaltung der Finanzmittel unterliegt dem weiteren Ablauf der Haushaltsplanung sowie der Beschlussfassung durch den Stadtrat.

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Mit freundlichen Grüßen

A. Bausewein

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