2188/20 Antrag der Fraktion AfD zur Drucksache 0419/20 -Stadtgarten Erfurt -Bestandsaufnahme und Kalkulation zur Ertüchtigung

Antrag der Fraktion AfD zur Drucksache 0419/20 -Stadtgarten Erfurt -Bestandsaufnahme und Kalkulation zur Ertüchtigung

Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert/ergänzt:

01 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine vollständige Bestandsaufnahme für das Ensemble des Stadtgartens Erfurt durchzuführen und ein schlüssiges Handlungskonzept vorzulegen.

02 (neu) Die Stadt Erfurt wird beauftragt, zur langfristigen Sicherung des kulturellen Ortes „Stadtgarten Erfurt“ das geplante jüdische Dokumentationszentrum im Stadtgarten Erfurt zu errichten. Gleichzeitig sollen darin ein Kulturzentrum, eine Kleinkunstbühne und eine koschere Gastronomie entstehen. Eigentümer der Anlage bleibt die Stadt Erfurt.

03 (neu) Zur Umsetzung des Beschlusspunktes 02 wird der Oberbürgermeister beauftragt, bis zum Ende des 1. Quartals 2021 ein schlüssiges Handlungskonzept dem zuständigen Ausschuss vorzulegen.

02 (alt) wird 04 (neu)

Begründung:

Der „Stadtgarten Erfurt“ ist seit vielen Jahrzehnten ein bei den Erfurtern beliebter Ort für Freizeit, Erholung und Kultur. Alle bisherigen Versuche, ihn zu beleben und zu sanieren, sind an den hohen Kosten für eventuelle. Investoren gescheitert. Ein jüdisches Dokumentationszentrum ist gewünscht und kostenseitig schon im Haushalt eingeplant. Die Nähe zu Neuer Synagoge und jüdischem Gemeindezentrum wäre geeignet, diesen Standort im Stadtgarten entsprechend zu nutzen. Ein koscheres Restaurant böte auch den Mitgliedern der in den letzten Jahren stark angewachsenen jüdischen Gemeinde eine Möglichkeit, entsprechend der religiösen Vorschriften die Gastronomie zu nutzen. Ein solcherart kombiniertes Zentrum wäre ein Erfurter Beitrag zur Sichtbarmachung jüdischen Lebens in Thüringen.

Stellungnahme der Stadtverwaltung

01Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine vollständige Bestandsaufnahme für das Ensembledes Stadtgartens Erfurt durchzuführenund ein schlüssiges Handlungskonzept vorzulegen.Der zur DS 0419/20 nahezu gleichlautende Beschlusspunkt erschließt sich vor dem Hintergrund der eindeutigen Stellungnahme der Verwaltung zur Drucksache 0419/20 nicht. Überdies wurde sämtlichen Fraktionen die für das Objekt avisierte Verfahrensweise in einem Werkstattgespräch im Oktober 2020 vorgestellt und aufgezeigt. Dennoch wird hinsichtlich dieses Beschlusspunktes nochmals auf die Stellungnahme zur DS 0419/20 verwiesen:

Unter Bezugnahme auf die DS 0369/20 Grundstücksverkehr –Sachstandsinformation zum „Stadtgarten“ und Information zur geplanten weiteren Vorgehensweise wird nachfolgend Stellung genommen. Nach dem Auszug des Pächters und dem Ausbau von diversen Anlagebestandteilen befindet sich das Gebäude nicht mehr in einem betriebsfähigen Zustand. Im Wesentlichen sind zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis die elektrotechnischen Anlagen instand zu setzen sowie die brandschutztechnischen Auflagen zu erfüllen und jeweils abzunehmen. Die vorläufig geschätzten Kosten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis betragen rund 100.000 Euro.

Mit diesen Maßnahmen tritt keine Verbesserung des baulichen Zustands der Immobilie oder der anderen Rahmenbedingungen (wie z.B. Brandschutz) ein. Das Gebäude ist einem so desolaten Zustand, dass eine dauerhafte Betreibung auf diesem Niveau nicht denkbar ist. Auch kommt eine notwendige Sanierung durch die Stadt selbst nicht in Betracht, da realistischerweise die hierfür aufzuwendenden finanziellen Mittel und Kapazitäten auf Jahre nicht bestehen werden. Um eine Verwertung des Objekts zu vermeiden, plant die Verwaltung zur Erhaltung des Kulturstandortes „Stadtgarten“ eine erneute öffentliche Ausschreibung im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens zur Eruierung potentieller Betreiber des Veranstaltungsortes. Dreh- und Angelpunkt wird voraussichtlich auch hier werden, dass das Objekt im baurechtlichen Bestandsschutz nur bis zu 800 (1000 mit Brandwache) Gäste haben kann und bisherige Investoren einen Ausbau der Kapazität auf ca. 1.500 für eine wirtschaftliche Betreibung für notwendig erachteten.

Eine Kapazitätserweiterung hat jedoch den Verlust des Bestandsschutzes und die Anwendung der geltenden bau- und immissionsschutzrechtlichen Vorschriften im Genehmigungsverfahren zur Folge, was insbesondere Fragen des Lärmschutzes und der Stellplatzproblematik aufwirft.

Die öffentliche Ausschreibung soll daher zunächst unter geänderten Rahmenbedingungen erfolgen, die derzeit vom Rechtsamt und Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung auf deren Zulässigkeit geprüft werden. Die Stadtverwaltung bietet grundsätzlich an, sich im Vorfeld der öffentlichen Ausschreibung mit Vertretern des zuständigen Stadtratgremiums sowie Erfurter Kulturschaffenden über die Rahmenbedingungen abzustimmen.

Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass der Stadtgarten im derzeitigen Zustand aufgrund von baurechtlichen und brandschutztechnischen Auflagen für eine kurzfristige Zwischennutzung nicht zur Verfügung steht. Inwieweit hiervon für die Außenanlage abgewichen werden kann, wird ebenfalls derzeit geprüft. Weitergehende Planungen werden seitens der Verwaltung nicht als zielführend bewertet. Aufgrund dessen kann nicht empfohlen werden, dem Beschlussvorschlag zu folgen.

02 (neu) Die Stadt Erfurt wird beauftragt, zur langfristigen Sicherung des kulturellen Ortes „Stadtgarten Erfurt“ das geplante jüdische Dokumentationszentrum im Stadtgarten Erfurt zu errichten. Gleichzeitig sollen darin ein Kulturzentrum, eine Kleinkunstbühne und eine koschere Gastronomie entstehen. Eigentümer der Anlage bleibt die Stadt Erfurt.

03 (neu) Zur Umsetzung des Beschlusspunktes 02 wird der Oberbürgermeister beauftragt, bis zum Ende des 1. Quartals 2021 ein schlüssiges Handlungskonzept dem zuständigen Ausschuss vorzulegen.

Die Errichtung eines Informationszentrums zum mittelalterlichen jüdischen Erbe von Erfurt ist mittelfristig geplant und wird – im Fall der Bewilligung des Welterbe-Antrags – durch die UNESCO auch gefordert. Allerdings ist dazu eine unmittelbare Nähe zu den mittelalterlichen jüdischen Stätten notwendig, die den Inhalt des Welterbe-Antrags bilden und im ehemaligen jüdischen Viertel im Zentrum der Erfurter Altstadt liegen. Diese Vorgabe erfüllt der Stadtgarten nicht.

Die Nähe zu Neuer Synagoge und jüdischem Gemeindezentrum sind nicht relevant, da beide Orte nicht Teil des Welterbe-Antrags sind. Bislang ist die Planung und Einrichtung eines Informationszentrums zum mittelalterlichen jüdischen Erbe von Erfurt kostenseitig nicht im Haushalt eingeplant.

Insgesamt kann seitens der Verwaltung nicht empfohlen werden, der DS zu folgen.

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