Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 10.07.2020 erschien in der Thüringer Allgemeine ein Beitrag zum BUGA-Teich im Erfurter Norden zwischen der neuen Brücke über die nördliche Querverbindung und dem Abenteuerspielplatz. Der Leiter des Garten- und Friedhofamtes Herr Sascha Döll äußerte sich bezüglich des BUGA-Teichs gegenüber der Thüringer Allgemeine wie folgt: „Nur einen Namen haben wir noch nicht, wir nehmen gern Vorschläge entgegen.
Nachdem die Erfurter damit dazu aufgerufen wurden, Vorschläge einzureichen, verwendet die Stadtverwaltung Erfurt in den sozialen Medien nun den Namen „Auenteich“.
Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Handelt es sich bei der nunmehr scheinbar etablierten Benennung als „Auenteich“ um eine rein beschreibende Bezeichnung oder um den künftigen Namen?
Für den Fall, dass es sich um den künftigen Namen handelt:
- Wer konkret hat den Namen „Auenteich“ für den BUGA-Teich entschieden?
- Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Benennung?
Antwort des Oberbürgermeisters
Sehr geehrter Herr Schlösser,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Handelt es sich bei der nunmehr scheinbar etablierten Benennung als „Auenteich“ um eine rein beschreibende Bezeichnung oder um den künftigen Namen?
Die Bezeichnung „Auenteich“ ist eine beschreibende Bezeichnung für den neuen Teich in der Geraaue, die auch das Potential hat, dauerhaft verwendet zu werden. In der Kommunikation nach außen ist der interne Arbeitstitel „M11 in M3-Süd“ nicht verwendbar. Daher wurde vorerst auf eine eingängige, für den Bürger nachvollziehbare Bezeichnung zurückgegriffen. Es gibt noch keinen endgültigen offiziellen Namen.
2. Wer konkret hat den Namen „Auenteich“ für den BUGA-Teich entschieden?
3. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Benennung?
Die Beantwortung der Fragen 2 und 3 erübrigt sich aufgrund der Beantwortung von Frage 1.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein