Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit dem 01.06.2022 ist in Deutschland das 9 –Euro–Ticket verfügbar. Dieses Ticket dient unter
anderem dazu, die Menschen davon zu überzeugen, auf den ÖPNV umzusteigen und damit e in e n
Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Auch der Oberbürgermeister lässt es sich regelmäßig nicht
nehmen, in seinen Stellungnahmen darauf hinzuweisen, den Gebrauch des PKW zu überdenken.
So macht er nicht selten deutlich, dass der Verzicht auf das Kfz und der Umstieg auf den ÖPNV
umweltfreundlicher sei und insgesamt sich das Stadtbild dadurch verschönere. Dennoch ließ sich
der Oberbürgermeister am 02.06.2022 mit einem BMW und Chauffeur ins Rathaus fahren.
Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Beabsichtigt der Oberbürgermeister, in den nächsten drei Monaten auf das 9 –Euro–Ticket
zurückzugreifen, wenn nein, warum nicht? - Sollte der Oberbürgermeister nicht auf das 9 –Euro–Ticket zurückgreifen, wie begründet er
den oben dargestellten Widerspruch? - Wie hoch sind die geschätzten Kosten im Zeitraum vom 01.06.2022 bis 31.08.2022 für d e n
Dienstwagen und Chauffeur des Oberbürgermeisters und wodurch werden diese
finanziert?
Ihre Anfrage beantworte ich im Zusammenhang wie folgt:
Die Zuständigkeit des Stadtrates und seiner Mitglieder beschränkt sich auf Angelegenheiten der Stadtgemeinde Erfurt, die ich als Oberbürgermeister vertreten darf. Insofern beantworte ich Ihre Fragen insgesamt hinsichtlich
meiner dienstlichen Tätigkeit, da ein Auskunftsrecht bezogen au f die Privatperson Andreas Bausewein nicht besteht.
Der Oberbürgermeister repräsentiert die Einwohnerschaft gegenüber zum Beispiel anderen Vertretern von Körperschaften, Verfassungsorganen, in– und ausländischen Gästen usw. Ebenso wie das Vorhalten angemessener Diensträume zum Empfang von Gästen der Stadt und Investoren erfordert die Tätigkeit für Termine außer Haus ein entsprechendes Auftreten, wozu der Dienstwagen und der Fahrer selbstverständlich gehören.
Wie Sie sicherlich erfahren haben, dient demgegenüber das sogenannte 9–Euro–Ticket in allererster Linie der privaten Nutzung der Bürgerinnen und Bürger, was jedoch die Nutzung im dienstlichen Raum nicht ausschließt.
Auch wenn ich meiner Herkunft und Erziehung nach vor Aufnahme meiner Aufgaben als Oberbürgermeister den Repräsentationspflichten kritisch gegenüberstand, habe ich verstanden, dass es nicht um mich, sondern die Landeshauptstadt Erfurt geht, sei es, dass ich den Dienstwagen nutze oder Gäste im Festsaal empfange.
Im Übrigen können Sie ganz sicher davon ausgehen, dass ich gerade in schwierigen Zeiten äußerst sensibel mit den Möglichkeiten eines Oberbürgermeisters umgehe, da ich die Probleme der Einwohnerschaft kenne und in meinen Überlegungen mit abwäge.
Daher, sehr geehrter Herr Schlösser, geht es nicht um Andreas Bausewein, sondern um Thüringer
Landeshauptstadt, deren Oberbürgermeister die Pflicht hat, eine angemessene Repräsentanz
sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein