Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in den vergangenen Tagen wurden durch Medienberichte verschiedene Ansichten der Stadtverwaltung Erfurt in die Öffentlichkeit transportiert, die zwischenzeitlich in einem Medienbericht am 15. Januar weitestgehend korrigiert wurden. In diesem Medienbericht vom 15. Januar wird dem Leiter des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung die Hoffnung auf „eine neue Art von Gartenstädten“ im Stadtgebiet Erfurt zugeschrieben.
Ich bitte daher um Beantwortung folgender Fragen:
- Was versteht das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung unter „eine[r] neuen Art von Gartenstädten“?
- Welche Planungen und Konzepte hat die Stadtverwaltung für dieses Vorhaben und wie werden diese bereits umgesetzt?
- Wie soll diese „neue Art von Gartenstädten“ mit kompakteren Grundstücken (ca. 250-300 m²) erreicht werden, wenn ein Großteil dieser Fläche durch das Haus, eine Pkw-Abstellfläche, einen kleinen Schuppen und den Eingangsbereich bereits überbaut ist?
Ringo Mühlmann
Antwort der Stadtverwaltung
Sehr geehrter Herr Mühlmann,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Was versteht das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung unter „eine[r] neue Art von Gartenstädten“?
Im integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Erfurt 2030 ist das Entwicklungsmodell für kosten- und flächensparende Einfamilienhausgebiete („Neue Gartenstadt“) als strategisches Projekt verankert. Darin heißt es:
Trotz schon vergleichsweise hoher und deutlich weiter steigender Bau-, Erschließungs- und Grundstückskosten sollen in Erfurt auch künftig neue bezahlbare Ein- und Zweifamilienhausgebiete für Bauwillige angeboten werden. Hierzu soll nach dem Vorbild anderer Großstädte ein auf die Erfurter Marktbedingungen zugeschnittenes Modell für innovative Einfamilienhausgebiete mit einer hohen Lebens- und Wohnqualität entwickelt und umgesetzt werden, die sich deutlich am Vorbild der Gartenstadt orientieren. Mit einem deutlich verminderten Grundstücksflächenverbrauch pro Kopf, einem intelligenten Flächenzuschnitt sowie kosten- und flächenseitig sehr sparsamen Erschließungs- und Parkierungskonzepten soll es auch künftig für breite Bevölkerungsschichten möglich sein, Wohneigentum zu erwerben.
Der neue Gebietscharakter hilft zugleich, den nachbarschaftlichen, generationenübergreifenden Zusammenhalt zu verbessern und eine gute soziale Kontrolle im Quartier zu ermöglichen. Mit einer gegenüber konventionellen Einfamilienhausgebieten moderat erhöhten Dichte können ab einer gewissen Größe auch lokale, gemeinschaftlich betriebene Infrastrukturangebote, ein ÖPNV-Grundangebot oder gemeinschaftliche Energiekonzepte auf einem besseren, ggf. vorstädtischen Niveau angeboten werden.
Das reduziert nicht nur Flächen- und Ressourcenverbrauch, sondern vermeidet auch eine weitere Zersiedlung in der Region, spart unnötigen Pendlerverkehr und Verkehrsemissionen und hält die Bewohner in der Stadt.
2. Welche Planungen und Konzepte hat die Stadtverwaltung für dieses Vorhaben und wie werden diese bereits umgesetzt?
Siehe Antwort auf Frage 1.
3. Wie soll diese „neue Art von Gartenstädten“ mit kompakteren Grundstücken (ca. 250-300 m²) erreicht werden, wenn ein Großteil dieser Fläche durch das Haus, eine Pkw-Abstellfläche, einen kleinen Schuppen und den Eingangsbereich bereits überbaut ist?
Siehe Antwort auf Frage 1.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein