Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 11.11.2020 wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan R0B694 „Nahversorgungszentrum Roter Berg“ durch den Stadtrat beschlossen. Im Rahmen der Begründung des Plans ist im Nutzungskonzept „1 Geldautomat“ geplant.
Die Bewohner des Roten Berges befürchten nun, dass mit dem neuen Nahversorgungszentrum keine Überweisungstätigkeiten mehr ausführen können. Sie wären dann gezwungen, an einer weiter entfernten Stelle, beispielsweise dem Thüringen Park, Überweisungen zu tätigen. Da ein Großteil der Bewohner bereits im Rentenalter ist, ist das Online-Banking für viele keine Alternative. Ein zu weiter Weg zur nächsten Bank oder dem nächsten Sparkassenautomaten wäre für die Bewohner des Roten Berges angesichts des neuen Nahversorgungszentrums unverhältnismäßig.
Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Welche Funktionen hat der im Nutzungskonzept angedachte Geldautomat, sind insbesondere Überweisungen und Einzahlungen möglich?
- Wenn nicht, plant die Stadtverwaltung, im Nahversorgungszentrum Roter Berg neben dem geplanten Geldautomaten einen Überweisungs- und Einzahlungsautomaten durch die Sparkasse Mittelthüringen aufstellen zu lassen und wenn nicht, warum nicht?
- Sollte Frage 2 verneint werden, welche übrigen Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung Überweisungstätigkeiten im Gebiet des Roten Berges zu ermöglichen?
Mit freundlichen Grüßen
Corinna Herold
Antwort der Stadtverwaltung
Sehr geehrte Frau Herold, Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt:
1. Welche Funktionen hat der im Nutzungskonzept angedachte Geldauto-mat, sind insbesondere Überweisungen und Einzahlungen möglich?
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ROB694 „Nahversorgungszentrum Roter Berg“ regelt als kommunale Satzung die Art der baulichen Nutzung. Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes können aus verfassungsrechtlichen Gründen jedoch nur bodenrechtlich relevante Belage geregelt werden. Die konkrete Betriebsweise der zulässigen Nutzungen entzieht sich der Steuerung durch die Stadt. Zu den Funktionen des Geldautomaten sind insoweit keine Informationen bekannt.
2. Wenn nicht, plant die Stadtverwaltung, im Nahversorgungszentrum Roter Berg neben dem geplanten Geldautomaten einen Überweisungs- und Ein-zahlungsautomaten durch die Sparkasse Mittelthüringen aufstellen zu lassen und wenn nicht, warum nicht?
Die Umsetzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf dem privaten Grundstück obliegt dem Vorhabenträger.
3. Sollte Frage 2 verneint werden, welche übrigen Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung Überweisungstätigkeiten im Gebiet des Roten Berges zu ermöglichen?
Die Sicherung eines entsprechenden Services am Roten Berg ist der Stadt ein wichtiges Anliegen. Die Stadtverwaltung wird sich in Gesprächen mit dem Vorhabenträger und der Sparkasse dafür einsetzten. Dies wurde bereits in den Bürgerveranstaltungen zugesichert.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein