Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
vom 04.07.–08.07.2022 wurden 500 Erfurter per Telefonumfrage zu ihrer Meinung zur
Wiederholung der Bundesgartenschau im Jahr 2026 befragt. Es wird diesbezüglich um
Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Wie wurde sichergestellt, dass die Befragten ausreichend Kenntnisse über die aktuelle
Haushaltssituation, die Höhe des Investitionsstaus sowie Stellenbesetzungsprobleme
haben? - Nach welchem Auswahlverfahren wurden die Adressaten des Telefonats ausgewählt,
wurden nur Festnetznummern oder auch Mobilfunknummern genutzt und inwieweit
wurde im Rahmen der Telefonumfrage datenschutzrechtlichen Anforderungen
entsprochen? - Wie wird sichergestellt, dass die Telefonate tatsächlich stattgefunden haben, wurde
insbesondere die Zustimmung zur Tonaufzeichnung erfragt und wie und wo sind die
Rohdaten zur Überprüfbarkeit der Befragung und Ergebnisse zugänglich?
zu Ihrer Anfrage teilt die ausführende Firma INSA–Consulere GmbH Folgendes
mit:
1. Wie wurde sichergestellt, dass die Befragten ausreichend Kenntnisse über die aktuelle Haushaltssituation, die Höhe des Investitionsstaus sowie Stellenbesetzungsprobleme haben?
„Die grundlegende Frage „Wie würden Sie es finden, wenn die Bundesgartenschau 2025 wieder in Erfurt stattfinden würde?“ erfordert nicht, dass die Befragten Kenntnisse über die aktuelle Haushaltssituation,
die Höhe des Investitionsstaus sowie etwaige Stellenbesetzungsprobleme haben. Eine Meinungsbildung dazu ist auch ohne diese Kenntnis problemlos möglich und die davon unbeeinflusste Meinung war das Erkenntnisinteresse.„
2. Nach welchem Auswahlverfahren wurden die Adressaten des Telefonats ausgewählt, wurden nur Festnetznummern oder auch Mobilfunknummern genutzt und inwieweit wurde im Rahmen der Telefonumfrage datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprochen?
„Die Stichprobe aus Rufnummern der telefonisch Befragten umfasste sowohl Festnetz– als auch Mobilfunknummern und wurde im Rahmen eines zufallsbasierten Verfahrens erstellt. Basierend auf dem Nummernraum der Bundesnetzagentur wurden zufällig generierte Nummern erstellt. Dies stellt sicher, dass die Auswahl für ein Telefonat
nicht an bspw. die Veröffentlichung der eigenen Nummer im Telefonbuch gekoppelt ist. Nicht vergebene bzw. gesperrte Nummern werden automatisiert durch die Telefonsoftware unseres CATI–Labors ausgefiltert.
Anderweitig nicht für die Zielgruppe relevante Nummern werden durch Screening–Fragen bei Kontaktaufnahme ausgeschlossen, z.B. Firmen –nummern, Personen unter 18 Jahren sowie Mobilfunknummern außerhalb
Erfurts.
Die INSA–Consulere GmbH hält sich an alle gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzmaßnahmen sowie die Bestimmungen unserer Berufsverbände. Die Einhaltung dieser wird regelmäßig durch einen externen
Datenschutzbeauftragten überprüft. Oberste Priorität hat dabei natürlich die Anonymität
der Befragten: Es wurden keinerlei Daten erhoben, die Rückschlüsse auf eine Person
ermöglichen, wie Namen oder Adressen. Die Telefonnummer des Befragten bleibt getrennt
von dessen Antworten und kann nicht mit den einzelnen Umfrageergebnissen in Verbindung
gebracht werden. Das Anwählen der Rufnummer geschieht durch die CATI-Software des
Instituts, eingesetzte Interviewer haben keinen Zugriff auf die Rufnummern. Bei Kontaktaufnahme stellen die Interviewer der INSA-Consulere GmbH sich sowie das Institut namentlich vor, erläutern den Grund des Anrufs, weisen auf die voraussichtliche Dauer des Gesprächs hin und holen die Einwilligung der Kontaktperson zu einer Teilnahme ein. Wird diese gewährt, erfolgt das standardisierte Interview. Wird sie verweigert, wird – je nach Antwort der Kontaktperson – der Abbruch des Gesprächs und die Streichung der Telefonnummer für das konkrete Projekt durchgeführt, bei grundsätzlicher Ablehnung eine Aufnahme der Rufnummer in die Sperrdatei vorgenommen und bei Unpässlichkeit des potentiellen Interviewten ein Rückruf zu einem passenderen Zeitpunkt vereinbart. Sollten
Kontaktpersonen Fragen zum Institut oder Datenschutzbestimmungen haben oder seine Auskunfts- und Löschungsrechte in Anspruch nehmen wollen, steht ihnen die stets auf dem Telefon angezeigte Rufnummer (die Anzeige wird nicht unterdrückt) zur Verfügung; alternativ nennt der Interviewer die E-Mail-Adresse der INSA-Consulere GmbH. Sämtliche Interviewer werden von der INSA-Consulere GmbH im Zuge des Einstellungsverfahrens
sowohl im Hinblick auf das Durchführen von Befragungen als auch zu Datenschutzpunkten
geschult und durchlaufen zudem vor jedem Projekt eine projektspezifische Schulung. Die
Wahrung des Qualitätsstandards wird dabei vom Team des Feldmanagements permanent
überprüft.“
3. Wie wird sichergestellt, dass die Telefonate tatsächlich stattgefunden haben, wurde in sbesondere die Zustimmung zur Tonaufzeichnung erfragt und wie und wo sind die Rohdaten zur Überprüfbarkeit der Befragung und Ergebnisse zugänglich?
„Die INSA-Consulere GmbH ist als renommiertes Markt- und Sozialforschungsinstitut Mitglied der Branchenverbände BVM und ADM. Sie ist zertifiziert nach dem Qualitätsmanagement-System gemäß DIN EN ISO 9001:2015 sowie DIN ISO 20252:2019 und weist den haltlosen Vorwurf einer Datenfälschung entschieden zurück. Sämtliche Daten
wurden gemäß der erwähnten Richtlinien für Markt- und Sozialforschung erhoben und verarbeitet.
Tonaufzeichnungen haben bei diesem Projekt nicht stattgefunden, da anlasslose Tonaufzeichnungen nach Richtlinien des BVM nicht zulässig sind und von der INSA-Consulere GmbH dementsprechend nicht durchgeführt werden. Sie würden nur erhoben werden, wenn es für den Zweck der Befragung unerlässlich gewesen wäre, etwa, wenn für eine offene Fragestellung die wortwörtliche Antwort des Befragten für den eigentlichen Forschungszweck zwingend erforderlich ist. Da die für die Stadt Erfurt erhobene Befragung keine offenen Fragen enthielt, sondern ausschließlich dichotome bzw. skalenbasierte geschlossene Fragen gestellt wurden, entfiel eine Tonaufzeichnung entsprechend. Auch zum Zwecke der Qualitätssicherung sind in unserem Hause keine Tonaufnahmen notwendig, da wir über eine persönliche Supervision in Echtzeit verfügen, die Tonaufnahmen obsolet macht.
Aus Datenschutzgründen verbleibt ein anonymisierter SPSS-Datensatz bei der INSA-Consulere GmbH. Eine Auswertung für den Kunden erfolgte nach Kundenwunsch in Form eines Tabellenbandes, der sämtliche Absolut- und prozentualen Werte für die Antwortoptionen der einzelnen Fragen, gekreuzt mit den erhobenen soziodemografischen
Variablen enthielt darüber hinaus wurde eine grafischen Präsentation mit schriftlicher Beschreibung der wichtigsten Umfrageerkenntnisse geliefert. Diese Form der Auswertung war vorab im Rahmen des Angebots mit dem Kunden besprochen und bestätigt worden, vor dem Hintergrund, dass es dem Kunden zur Sicherstellung der Neutralität wichtig war, einen externen Anbieter zur Durchführung und Auswertung zu beauftragen. Entsprechend war keine weitere Auswertung der Daten durch den Kunden vorgesehen, die die Lieferung des Datensatzes notwendig werden ließe.“